Eigenbedarf ist ein rechtlicher Kündigungsgrund für den Vermieter, der es ihm ermöglicht, ein bestehendes Mietverhältnis zu beenden, weil er die gemietete Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Haushaltsangehörige benötigt. Die rechtliche Grundlage ist § 573 Abs. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist eine sogenannte ordentliche Kündigung, die an gesetzliche Fristen gebunden ist. Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Wohnung nachweisen.