Die Courtage ist die Vergütung, die ein Makler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Im Immobilienbereich bezeichnet sie das Entgelt, das der Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrages zwischen zwei Parteien beanspruchen kann. Rechtlich handelt es sich um eine erfolgsabhängige Provision, die nur fällig wird, wenn der Vertrag tatsächlich zustande kommt.
Die Höhe der Courtage ist in Deutschland nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern orientiert sich an marktüblichen Sätzen oder individuellen Vereinbarungen. Im Kaufbereich liegt sie je nach Bundesland und Vereinbarung häufig zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Mietbereich gilt seit 2015 das sogenannte Bestellerprinzip: Die Courtage muss in der Regel von demjenigen getragen werden, der den Makler beauftragt.
Die Courtage wird im Maklervertrag geregelt. Darin wird unter anderem festgelegt, für welche Leistungen sie anfällt und in welcher Höhe. Für Käufer, Verkäufer, Mieter und Vermieter ist es daher wichtig, die Konditionen vor Vertragsabschluss genau zu prüfen.