Die Bauakte ist eine behördliche Sammelakte, die sämtliche Unterlagen zu einem Bauvorhaben enthält. Sie wird in der Regel bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde geführt und dokumentiert den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie – von der ersten Bauantragsstellung bis hin zu späteren Änderungen oder Nutzungsänderungen.
Zu den typischen Inhalten einer Bauakte gehören Bauanträge, Baugenehmigungen, Bauzeichnungen, statische Berechnungen, Nachweise zu Brandschutz, Schallschutz oder Energieeffizienz sowie eventuelle Gutachten. Auch Schriftwechsel zwischen Bauherrschaft und Behörde sowie Abnahmen und Bescheide sind dort verzeichnet. Damit bildet die Bauakte ein umfassendes Archiv, das sowohl für Eigentümer als auch für Sachverständige und Kaufinteressenten von großer Bedeutung sein kann.
Die Einsichtnahme in eine Bauakte ist meist nur Eigentümern, deren Bevollmächtigten oder Personen mit berechtigtem Interesse gestattet. Sie kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Gerade bei Immobilienbewertungen liefert die Bauakte wichtige Informationen, etwa zur Rechtmäßigkeit von Umbauten oder zur Genehmigungslage.